Erwägungsgrund 30 32024R1309
Wenn das Ersuchen zumutbar ist (dies gilt insbesondere, wenn es um die gemeinsame Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen oder die Koordinierung von Bauarbeiten geht), sollten Betreiber außerdem die Möglichkeit haben, Vor-Ort-Untersuchungen durchzuführen und Informationen über geplante Bauarbeiten zu transparenten, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Bedingungen anzufordern, unbeschadet der Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzsicherheit und -integrität oder zur Wahrung der Vertraulichkeit sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.