Erwägungsgrund 86 32025L0002
Es ist unklar, inwiefern der Begriff der Belastung, die bei der Einstufung von Eigenmittelbestandteilen in Klassen („Tiers“) zu berücksichtigen ist, auf Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften anzuwenden ist, die keine Versicherungsnehmer und Begünstigten als direkte Kunden haben. Daher sollten Mindestkriterien eingeführt werden, mit denen ermittelt werden kann, in welchen Fällen ein von einer Versicherungsholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft ausgegebener Eigenmittelbestandteil frei von Belastungen ist.