Erwägungsgrund 96 32025L0002
Der Klimawandel wirkt sich auf die Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen aus, und beides dürfte aufgrund der Schädigung und Verschmutzung der Umwelt noch weiter ansteigen. Dadurch könnte sich auch die Exponiertheit der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber dem Naturkatastrophenrisiko verändern und könnten die in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 festgelegten Standardparameter für das Naturkatastrophenrisiko hinfällig werden. Um sicherzustellen, dass zwischen den Standardparametern für das Naturkatastrophenrisiko und der tatsächlichen Exponiertheit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber derlei Risiken nicht auf Dauer eine Diskrepanz besteht, sollte die EIOPA den Umfang des Naturkatastrophenrisikomoduls und die Kalibrierungen seiner Standardparameter regelmäßig überprüfen. Hierzu sollte die EIOPA die neuesten verfügbaren Daten aus der Klimaforschung berücksichtigen und der Kommission für den Fall, dass Diskrepanzen festgestellt werden, eine Stellungnahme vorlegen.