Erwägungsgrund 8 32025L0002
In letzter Zeit wurde eine Anzahl von Rechtsakten zur Stärkung der Resilienz vorgeschlagen und angenommen, die zur Nachhaltigkeit beitragen, insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, darunter die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates und eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937; all diese Rechtsakte betreffen den Versicherungs- und Rückversicherungssektor.