Erwägungsgrund 12 32025L0002
Informationen über Anträge auf Zulassung zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in einem Mitgliedstaat und die Ergebnisse der Bewertung solcher Anträge könnten wichtige Informationen für die Bewertung von Anträgen in anderen Mitgliedstaaten liefern. Deshalb sollte die betreffende Aufsichtsbehörde vom Antragsteller über frühere Ablehnungen oder zurückgenommene Anträge auf Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat informiert werden.