Erwägungsgrund 19 32025L0002
Firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, die ausschließlich Risiken der Industrie- oder Handelsgruppe versichern, der sie angehören, weisen ein spezifisches Risikoprofil auf, das bei der Festlegung bestimmter Anforderungen berücksichtigt werden sollte, insbesondere wenn es um die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, die Offenlegung und die damit zusammenhängenden Befugnisübertragungen an die Kommission zur genaueren Festlegung der Vorschriften zu diesen Anforderungen geht. Darüber hinaus sollten firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen ebenfalls in den Genuss der Proportionalitätsmaßnahmen kommen können, wenn sie als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft werden.