Erwägungsgrund 46 32025L0002
Investiert ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in Schuldinstrumente, die eine bessere Kreditqualität aufweisen als die im repräsentativen Portfolio für die Berechnung der Volatilitätsanpassung enthaltenen Schuldinstrumente, so könnte der durch die Ausweitung der Anleihe-Spreads verursachte Verlust an Eigenmitteln durch die Volatilitätsanpassung überkompensiert werden und zu einer unangemessenen Volatilität der Eigenmittel führen. Um die durch solche Überkompensierungen verursachte künstliche Volatilität auszugleichen, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in diesen Fällen eine Änderung der Volatilitätsanpassung beantragen können, durch die Informationen über die unternehmensspezifischen Investitionen in Schuldinstrumente berücksichtigt werden.