Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Aufsichtsbehörden sollten Instrumente an die Hand gegeben werden, um das Eintreten von Risiken für die Finanzstabilität auf den Versicherungsmärkten zu verhindern, prozyklisches Verhalten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu beschränken und negative Übertragungseffekte innerhalb des Finanzsystems und auf die Realwirtschaft abzumildern.
Erwägungsgrund 65 32025L0002Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen