Erwägungsgrund 59 32025L0002
Unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Risiken sollten die Aufsichtsbehörden in der Lage sein, einschlägige makroprudenzielle Informationen über die Anlagestrategie der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einzuholen, sie zusammen mit anderen relevanten Informationen, die aus anderen Marktquellen verfügbar sein könnten, zu analysieren und eine makroprudenzielle Perspektive in die Beaufsichtigung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einfließen zu lassen. Dazu könnte gehören, dass Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Kreditzyklen, Konjunkturabschwüngen und Kollektiv- oder Herdenverhalten bei Anlagen überwacht werden.