Erwägungsgrund 103 32025L0002
Das Vereinigte Königreich wurde am 1. Februar 2020 zu einem Drittland, und das Unionsrecht findet seit dem 31. Dezember 2020 keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet. Da die Richtlinie 2009/138/EG mehrere Bestimmungen enthält, die auf die Eigenheiten bestimmter Mitgliedstaaten abstellen, sind diese, sofern sie speziell das Vereinigte Königreich betreffen, nunmehr überholt und sollten daher gestrichen werden.