Erwägungsgrund 33 32025L0002
Nach der Richtlinie 2009/138/EG müssen mittels des Berichts über Solvabilität und Finanzlage mindestens einmal jährlich wesentliche Informationen offengelegt werden. Dieser Bericht richtet sich einerseits an Versicherungsnehmer und Begünstigte und andererseits an Analysten und andere professionelle Marktteilnehmer. Um den Bedürfnissen und Erwartungen dieser beiden unterschiedlichen Gruppen gerecht zu werden, sollte der Bericht in zwei Teile unterteilt werden. Der erste Teil, der sich hauptsächlich an Versicherungsnehmer und Begünstigte richtet, sollte die wichtigsten Informationen über Geschäftstätigkeit, Leistung, Kapitalmanagement und Risikoprofil enthalten. Der zweite Teil, der sich an professionelle Marktteilnehmer richtet, sollte detaillierte Informationen über die Geschäftstätigkeit und das Governance-System, spezifische Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten, die Solvabilität sowie andere einschlägige Daten für spezialisierte Analysten enthalten.