Erwägungsgrund 38 32025L0002
Es sollte anerkannt werden, dass die Prüfungspflicht zwar von Nutzen ist, aber für jedes Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellen würde. Daher sollten die Fristen für die jährliche Berichterstattung und Offenlegung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie der Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen verlängert werden, damit diese Unternehmen genügend Zeit haben, geprüfte Berichte vorzulegen.