Erwägungsgrund 53 32025L0002
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Matching-Anpassung anwenden, müssen das Portfolio an Vermögenswerten und Verbindlichkeiten getrennt von anderen Geschäftsbereichen ermitteln, organisieren und verwalten und dürfen das zugeordnete Vermögensportfolio daher nicht nutzen, um Risiken aus anderen Geschäftsbereichen zu begegnen. Allerdings hat die getrennte Verwaltung des Portfolios keine erhöhte Korrelation zwischen den Risiken innerhalb dieses Portfolios und den Risiken im Rest des Unternehmens zur Folge. Deshalb sollte es Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Matching-Anpassung anwenden, gestattet sein, ihre Solvenzkapitalanforderung unter der Annahme einer vollständigen Diversifizierung zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Portfolios und dem Rest des Unternehmens zu berechnen, es sei denn, die Vermögensportfolios, die einen entsprechenden besten Schätzwert der Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bedecken, bilden einen Sonderverband.