Erwägungsgrund 67 32025L0002
Wenn Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit besonders verwundbaren Profilen, wie beispielsweise Unternehmen mit liquiden Verbindlichkeiten, mit illiquiden Vermögenswerten oder mit Liquiditätsanfälligkeiten, die die Finanzstabilität insgesamt beeinträchtigen können, keine angemessene Abhilfe schaffen, sollten die nationalen Aufsichtsbehörden eingreifen können, um die Liquiditätsposition dieser Unternehmen zu stärken.