Erwägungsgrund 48 32025L0002
Um Entwicklungen bei den Anlagepraktiken von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Kriterien dafür festgelegt werden, welche Vermögenswerte in das zugeordnete Vermögensportfolio aufzunehmen sind, falls die Art der Vermögenswerte dazu führen könnte, dass die Praktiken in Bezug auf die Kriterien für die Anwendung und die Berechnung der Matching-Anpassung auseinandergehen.