Erwägungsgrund 29 32025L0002
Eine gute Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden und den einschlägigen Stellen und Behörden mit einem makroprudenziellem Mandat ist wichtig, damit mögliche Risiken für die Stabilität des Finanzsystems, die sich auf die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auswirken könnten, ermittelt, überwacht und analysiert und Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Risiken wirksam und angemessen anzugehen. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sollte auch darauf abzielen, doppeltes oder uneinheitliches Handeln jeglicher Art zu vermeiden.