Erwägungsgrund 54 32025L0002
Aufgrund der in den letzten Jahren auf den Märkten beobachteten Entwicklungen ist es notwendig geworden, extrem niedrige und negative Zinssätze in der Versicherungsaufsicht angemessen widerzuspiegeln. Dies sollte durch eine Neukalibrierung des Untermoduls Zinsrisiko erreicht werden, um dem Bestehen eines negativen Zinsumfelds Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollte die anzuwendende Methode nicht zu unrealistisch starken Rückgängen beim liquiden Teil der Kurve führen, was sich durch die Festlegung einer expliziten Untergrenze für negative Zinssätze vermeiden ließe. Entsprechend der Entwicklung der Zinssätze sollte die Kommission bestrebt sein, eine Untergrenze einzuführen, die eher laufzeitabhängig als fest ist, soweit die verfügbaren Marktdaten eine robuste risikobasierte Kalibrierung dieser Laufzeitabhängigkeit ermöglichen.