Erwägungsgrund 70 32025L0002
Versicherungsunternehmen können unter außergewöhnlichen Umständen erheblichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt sein. Daher sollten die Aufsichtsbehörden befugt sein, Rückgaberechte im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen mit von erheblichen Liquiditätsrisiken betroffenen Unternehmen für kurze Zeit auszusetzen, jedoch nur als letztes Mittel. Diese außergewöhnliche Maßnahme sollte ergriffen werden, um den Kollektivschutz der Versicherungsnehmer zu wahren, d. h. den Schutz aller Versicherungsnehmer, einschließlich jener, die indirekt von solchen Risiken betroffen sein könnten.