Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte sichergestellt werden, dass die Methoden zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen bei Verträgen mit Optionen und Garantien im Verhältnis zu Art, Umfang und Komplexität der Risiken, denen der Versicherer ausgesetzt ist, angemessen sind. In dieser Hinsicht sollten einige Vereinfachungen vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 40 32025L0002Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen