Erwägungsgrund 20 32025L0002
Es ist wichtig, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eine gesunde Finanzlage aufrechterhalten. Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie 2009/138/EG eine Finanzaufsicht in Bezug auf die Solvabilität eines Unternehmens, die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen, seine Vermögenswerte und seine anrechnungsfähigen Eigenmittel vor. Das Governance-System eines Unternehmens ist jedoch auch ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu gewährleisten. Deshalb sollten die Aufsichtsbehörden verpflichtet werden, das Governance-System im Rahmen ihrer Finanzaufsicht über Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen regelmäßig zu überprüfen.