§ 4 SHSG
Frankreichkompetenz und Brückenfunktion
§ 4 SHSG
1Die Hochschulen tragen durch gegenseitigen wissenschaftlichen Austausch mit Frankreich sowie frankophonen Gebieten der Großregion (Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien) dazu bei, die Frankreichkompetenz des Saarlandes zu stärken und das Saarland als mehrsprachigen Raum deutsch-französischer Prägung sichtbar zu machen, indem sie insbesondere 2Die Hochschulen sollen hierzu geeignete, auch hochschulübergreifende Strukturen schaffen.
1.
Kooperationen mit französischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre auf- und ausbauen,
2.
integrierte deutsch-französische, französische und frankreichorientierte deutsche Studiengänge anbieten und
3.
frankreichbezogene Aktivitäten initiieren und unterstützen.