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Führt eine Bildungseinrichtung die Bezeichnung Universität, Hochschule, Fachhochschule oder eine auf diese hinweisende oder ihnen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung, ohne staatlich anerkannt zu sein, ist die Führung der Bezeichnung von der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde zu untersagen.
Die Bezeichnung „Hochschule“, „Universität“, „Kunsthochschule“, „Duale Hochschule“, „Staatliche Studienakademie“, „Fachhochschule“ oder „Hochschule für…
Die Bezeichnung „Universität“ wird einer Hochschule durch Gesetz verliehen.
Satz 1 wird wie folgt gefasst: ‚Die Bezeichnung „Hochschule“, „Universität“, „Kunsthochschule“, „Duale Hochschule“, „Staatliche Studienakademie“,…
unbefugt die Bezeichnung Universität, Hochschule, Fachhochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule oder Kunstakademie allein, in einer…
sich im Rechtsverkehr als Hochschule, Universität, Fachhochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule oder Kunstakademie oder mit einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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