Erwägungsgrund 89 32019R1238
Mit dieser Verordnung sollte die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werden und sie sollte mit den Grundsätzen im Einklang stehen, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, insbesondere dem Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, dem Recht auf Eigentum, der unternehmerischen Freiheit, dem Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen und dem Grundsatzes eines hohen Verbraucherschutzniveaus.