Erwägungsgrund 8 32019R1238
Durch diese Verordnung kann ein privates Altersvorsorgeprodukt mit dem Ziel einer langfristigen Altersvorsorge geschaffen werden, das soweit möglich den ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren (ESG-Kriterien) nach Maßgabe der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment Rechnung trägt, möglichst einfach, sicher, angemessenen im Preis, transparent, verbraucherfreundlich und unionsweit mitnahmefähig ist und die in den Mitgliedstaaten bereits bestehenden Systeme ergänzt.