Erwägungsgrund 87 32019R1238
Diese Verordnung soll einer Evaluierung unterzogen werden, bei der unter anderem Marktentwicklungen, wie die Entstehung neuer Arten von PEPPs, sowie die Entwicklungen in anderen Bereichen des Unionsrechts und die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bewertet werden. Bei dieser Evaluierung sollten die verschiedenen Ziele und Zwecke der Schaffung eines gut funktionierenden PEPP-Marktes berücksichtigt werden, und insbesondere sollte evaluiert werden, ob diese Verordnung dazu geführt hat, dass mehr Unionsbürger Rücklagen für eine tragfähige, angemessene Rente bilden. Die Bedeutung europäischer Mindeststandards für die Beaufsichtigung von PEPP-Anbietern erfordert auch die Bewertung der PEPP-Anbieter im Hinblick auf die Einhaltung dieser Verordnung und des geltenden sektorspezifischen Rechts.