Erwägungsgrund 9 32019R1238
Gegenwärtig funktioniert der Binnenmarkt für die privaten Altersvorsorgeprodukte nicht reibungslos. In einigen Mitgliedstaaten gibt es noch keinen Markt für private Altersvorsorgeprodukte. In anderen sind zwar private Altersvorsorgeprodukte verfügbar, aber die nationalen Märkte sind hochgradig zersplittert. Daher sind private Altersvorsorgeprodukte nur eingeschränkt mitnahmefähig. Dadurch kann Privatpersonen die Wahrnehmung ihrer Grundfreiheiten erschwert werden. Beispielsweise könnte es sie daran hindern, in einem anderen Mitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder in den Ruhestand zu treten. Hinzu kommt, dass Anbieter die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht uneingeschränkt in Anspruch nehmen können, da die bestehenden Produkte der privaten Altersvorsorge nicht standardisiert sind.