Art. 118 32021R2085
Finanzbeitrag der Union
Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen beträgt bis zu 1200000000 EUR, einschließlich bis zu 30212000 EUR für Verwaltungskosten, und setzt sich wie folgt zusammen:
a)
bis zu 1000000000 EUR, sofern ein entsprechender Beitrag anderer Mitglieder als der Union oder der sie konstituierenden Rechtsträger oder der mit ihnen verbundenen Rechtsträger geleistet wird;
b)
bis zu 200000000 EUR, sofern entsprechende zusätzliche Beiträge der beitragenden Partner oder der sie konstituierenden Rechtsträger oder der mit ihnen verbundenen Rechtsträger geleistet werden.