Art. 80 32026R1184
Aufhebung
(1)
Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 wird mit Wirkung vom 14. Dezember 2030 aufgehoben.
(2)
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X Abschnitt 2 zu lesen.