Erwägungsgrund 11 32023L0959
Nach der Änderung der Definitionen der Produkte, der Verfahren und Emissionen für einige Benchmarks muss sichergestellt werden, dass Hersteller für dieselben Emissionen nicht einen doppelten Ausgleich in Form von kostenloser Zuteilung und Ausgleich für indirekte Kosten erhalten, und die finanziellen Maßnahmen zum Ausgleich über Strompreise weitergegebener indirekter Kosten müssen daher entsprechend angepasst werden.