Erwägungsgrund 89 32023L0959
Transparenz im Hinblick auf den CO2-Emissionskosten und das Maß, in dem sie an die Verbraucher weitergegeben werden, ist von entscheidender Bedeutung, um rasche und kosteneffiziente Emissionsreduktionen in allen Wirtschaftszweigen zu ermöglichen. Dies ist in einem Emissionshandelssystem, das auf vorgelagerten Verpflichtungen beruht, von besonderer Bedeutung. Das neue Emissionshandelssystem soll für beaufsichtigte Unternehmen Anreize schaffen, den CO2-Gehalt der Brennstoffe zu senken, und solche Einrichtungen sollten keine ungerechtfertigten Gewinne erzielen, indem sie mehr CO2-Kosten an die Verbraucher weitergeben, als ihnen selbst entstehen. Während die vollständige Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für zusätzliche Sektoren das Entstehen solcher ungerechtfertigten Gewinne bereits einschränkt, sollte die Kommission überwachen, inwieweit die beaufsichtigten Unternehmen CO2-Kosten weitergeben, damit Zufallsgewinne vermieden werden. In Bezug auf Kapitel IVa sollte die Kommission jährlich, soweit möglich nach Brennstoffart, über die durchschnittlichen CO2-Emissionskosten berichten, die an die Verbraucher in der Union weitergegeben wurden.