Erwägungsgrund 74 32023L0959
Unerwartete oder plötzliche übermäßige Preiserhöhungen auf dem CO2-Markt können sich negativ auf die Vorhersehbarkeit des Marktes auswirken, die für die Planung von Investitionen in die Dekarbonisierung von wesentlicher Bedeutung ist. Daher sollte die Maßnahme, die im Falle übermäßiger Preisschwankungen auf dem Markt für den Handel mit Emissionszertifikaten gemäß den Kapiteln II und III der Richtlinie 2003/87/EG gilt, mit Bedacht verstärkt werden, damit auf ungerechtfertigte Preisentwicklungen besser reagiert werden kann. Wenn die auslösenden Bedingungen auf der Grundlage des Anstiegs des durchschnittlichen Zertifikatpreises erfüllt sind, sollte diese regelbasierte Schutzmaßnahme automatisch gelten, wodurch eine im Voraus festgelegte Anzahl von Zertifikaten aus der mit dem Beschluss (EU) 2015/1814 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Marktstabilitätsreserve freigegeben wird. Zur Erhöhung der Transparenz sollte die auslösende Bedingung von der Kommission genau überwacht und monatlich veröffentlicht werden. Um die ordnungsgemäße Versteigerung der gemäß dieser Schutzmaßnahme aus der Marktstabilitätsreserve freigegebenen Zertifikate zu gewährleisten und die Vorhersagbarkeit des Marktes zu verbessern, sollte diese Maßnahme frühestens zwölf Monate nach dem Ende der vorherigen Freigabe von Zertifikaten auf dem Markt im Rahmen der Maßnahme erneut gelten.