Erwägungsgrund 62 32023L0959
Berichtigungen der kostenlosen Zuteilung an ortsfeste Anlagen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG können die Zuteilung zusätzlicher kostenloser Zertifikate oder die Rückübertragung überschüssiger Zertifikate erfordern. Die gemäß Artikel 10a Absatz 7 der Richtlinie 2003/87/EG in Form einer Reserve für neue Marktteilnehmer bereitgehaltenen Zertifikate sollten für diese Zwecke verwendet werden.