Erwägungsgrund 72 32023L0959
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 28. März 2022 ihren Abschlussbericht über Emissionszertifikate und zugehörige Derivate. Der Bericht ist eine umfassende Analyse der Integrität des europäischen CO2-Marktes und enthält Fachwissen und Empfehlungen in Bezug auf die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Funktionierens des CO2-Marktes. Um die Integrität und Transparenz des Marktes kontinuierlich zu überwachen, sollte die Berichterstattung durch die ESMA regelmäßig erfolgen. Die ESMA bewertet bereits Marktentwicklungen und gibt erforderlichenfalls in ihrem Bericht über Trends, Risiken und Schwachstellen nach Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates Empfehlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ab. Eine Analyse des europäischen CO2-Marktes, die die Versteigerungen von Emissionszertifikaten am Handelsplatz und den außerbörslichen Handel mit Emissionszertifikaten und Derivaten davon umfasst, sollte Teil dieser jährlichen Berichterstattung sein. Diese Verpflichtung würde zu einer Straffung der Berichterstattung durch die ESMA führen und Marktvergleiche ermöglichen, insbesondere aufgrund der engen Verknüpfungen zwischen dem EU-EHS und den Märkten für Warenderivate.Bei einer solchen regelmäßigen Analyse der ESMA sollten insbesondere die Volatilität der Märkte und die Preisentwicklung, die Funktionsweise der Auktionen und Handelsgeschäfte auf den Märkten, die Liquidität und die gehandelten Volumina sowie die Kategorien und das Handelsverhalten der Marktteilnehmer, einschließlich Spekulationen, die sich erheblich auf die Preise auswirken, untersucht werden. Ihre Bewertungen sollten gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung der Integrität und Transparenz des Marktes sowie der Berichterstattungspflichten, zur Verbesserung der Prävention und Aufdeckung von Marktmissbrauch und zur Unterstützung der Aufrechterhaltung geordneter Märkte für Emissionszertifikate und Derivate davon umfassen. Die Kommission sollte die Bewertungen und Empfehlungen im Rahmen des jährlichen Berichts über den CO2-Markt und erforderlichenfalls in den Berichten zur Gewährleistung eines besseren Funktionierens des CO2-Marktes gebührend berücksichtigen.