Erwägungsgrund 38 32023L0959
Mit der Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG geändert, um allen Betreibern die Möglichkeit zu geben, alle vergebenen Zertifikate zu verwenden. Die Anforderung, dass Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen eine Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe e der genannten Richtlinie enthalten müssen, sollte entsprechend angepasst werden.