Erwägungsgrund 41 32023L0959
Die Versteigerungseinnahmen der Mitgliedstaaten werden durch die Einbeziehung des Seeverkehrs in das EU-EHS steigen. Daher werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Einnahmen aus dem EU-EHS stärker gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG zu verwenden, um zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur besseren Bewirtschaftung von Meeresökosystemen, insbesondere von Meeresschutzgebieten, beizutragen.