Erwägungsgrund 29 32023L0959
Die Kommission sollte die Funktionsweise der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Seeverkehrstätigkeiten im Lichte der Erfahrungen mit der Anwendung dieser Richtlinie, auch in Bezug auf die Aufdeckung von Umgehungsverhalten, um dieses frühzeitig zu verhindern, überprüfen und anschließend Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Anwendung dieser Richtlinie vorschlagen. Derartige Maßnahmen könnten höhere Abgabeverpflichtungen für Fahrten umfassen, bei denen das Umgehungsrisiko höher ist, etwa zu und von einem Hafen in der Nähe der Union in einem Drittland, das keine mit der Richtlinie 2003/87/EG vergleichbaren Maßnahmen ergriffen hat.