Erwägungsgrund 39 32023L0959
Um das Emissionsreduktionsziel der Union für 2030 zu erreichen, müssen die Emissionen der unter das EU-EHS fallenden Sektoren gegenüber 2005 um 62 % gesenkt werden. Die unionsweite Menge der Zertifikate im Rahmen des EU-EHS muss verringert werden, um das notwendige langfristige CO2-Preissignal zu schaffen und die Dekarbonisierung in diesem Maß weiter voranzutreiben. Die Gesamtmenge der Zertifikate sollte in den Jahren 2024 und 2026 verringert werden, um sie besser in Einklang mit tatsächlichen Emissionen zu bringen. Ferner sollte 2024 und 2028 der lineare Kürzungsfaktor erhöht werden, auch unter Berücksichtigung der Emissionen aus dem Seeverkehr. Der sich aus diesen Änderungen ergebende steilere Deckelungspfad wird bis 2030 zu deutlich höheren Emissionsreduktionen insgesamt führen, als es gemäß der Richtlinie (EU) 2018/410 der Fall gewesen wäre. Die Zahlen im Zusammenhang mit der Einbeziehung des Seeverkehrs sollten aus den Emissionen aus Seeverkehrstätigkeiten abgeleitet werden, die in Artikel 3ga der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt und in der Union und den dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Europäischen Freihandelsassoziation angehörenden Staaten gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 für die Jahre 2018 und 2019 berichtet wurden, und von 2021 bis 2024 durch den linearen Kürzungsfaktor für das Jahr 2024 angepasst werden. Der lineare Kürzungsfaktor sollte 2024 auf die Erhöhung der unionsweiten Menge an Zertifikaten in dem Jahr angewandt werden.