Erwägungsgrund 16 32023L0959
Treibhausgase, die nicht direkt in die Atmosphäre freigesetzt werden, sollten als Emissionen im Rahmen des EU-EHS betrachtet werden, und es sollten Zertifikate dafür abgegeben werden, es sei denn, sie werden gemäß der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in einer Speicherstätte gespeichert oder dauerhaft in einem Produkt chemisch gebunden, sodass sie bei normalem Gebrauch und normalen Tätigkeiten, die nach dem Ende der Lebensdauer des Produkts stattfinden, nicht in die Atmosphäre gelangen. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen Treibhausgase als dauerhaft in einem Produkt chemisch gebunden anzusehen sind, sodass sie bei normalem Gebrauch oder normalen Tätigkeiten nach dem Ende der Lebensdauer des Produkts nicht in die Atmosphäre gelangen, einschließlich der Erlangung eines Zertifikats für CO2-Abbau, gegebenenfalls mit Blick auf regulatorische Entwicklungen in Bezug auf die Zertifizierung des CO2-Abbaus. Die normalen Tätigkeiten nach dem Ende der Lebensdauer des Produkts sollten weit gefasst werden und alle Tätigkeiten umfassen, die nach dem Ende der Lebensdauer des Produkts stattfinden, einschließlich der Wiederverwendung, der Wiederaufarbeitung, des Recyclings und der Entsorgung, beispielsweise der Verbrennung und der Deponierung.