Erwägungsgrund 73 32023L0959
Um weitere Anreize für Investitionen zu schaffen, die zur Dekarbonisierung von Fernwärme erforderlich sind, und um soziale Aspekte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der hohen Treibhausgasemissionsintensität von Fernwärmeanlagen in Mitgliedstaaten mit einem gemessen an der Größe ihrer Volkswirtschaft sehr hohen Anteil an Emissionen aus Fernwärme anzugehen, sollten Wirtschaftsakteure für Fernwärmeanlagen übergangsweise zu gewährende kostenlose Zuteilungen beantragen können, und der Gegenwert dieser Zuteilungen sollte in umfangreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung vor 2030 investiert werden. Damit diese Emissionsminderungen auch tatsächlich umgesetzt werden, sollte die übergangsweise zu gewährende zusätzliche kostenlose Zuteilung nach Maßgabe der getätigten Investitionen und erzielten Emissionsminderungen erfolgen, wie sie in den von den Betreibern für ihre jeweiligen Anlagen zu erstellenden Klimaneutralitätsplänen vorgesehen sind.