Erwägungsgrund 65 32023L0959
Mit der Richtlinie (EU) 2018/410 wurden Bestimmungen für die Mitgliedstaaten über die Löschung von Zertifikaten aus ihrem Versteigerungsvolumen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten in ihrem Hoheitsgebiet eingeführt. Angesichts der verstärkten Klimaziele der Union und der sich daraus ergebenden beschleunigten Dekarbonisierung des Stromsektors hat eine solche Löschung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher sollte die Kommission bewerten, ob die Nutzung der Löschung durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, indem die gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG erlassenen einschlägigen delegierten Rechtsakte geändert werden.