Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die begünstigten Mitgliedstaaten sollten die dem Modernisierungsfonds zugewiesenen Mittel zur Finanzierung von Investitionen verwenden können, die mit benachbarten Grenzregionen der Union im Zusammenhang stehen, wenn dies für die Energiewende der begünstigten Mitgliedstaaten relevant ist.
Erwägungsgrund 44 32023L0959Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen