Erwägungsgrund 85 32023L0959
Die Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinnahmen sollte nach dem Vorbild der aktuellen Berichterstattung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 erfolgen.
Die Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinnahmen sollte nach dem Vorbild der aktuellen Berichterstattung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 erfolgen.