Erwägungsgrund 79 32023L0959
Die beaufsichtigten Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in zusätzlichen Sektoren fallen, sollten ähnlichen Anforderungen an die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen unterliegen wie Betreiber ortsfester Anlagen. Es müssen Vorschriften für Genehmigungsanträge, die Bedingungen für die Erteilung, den Inhalt und die Überprüfung von Genehmigungen sowie etwaige Änderungen in Bezug auf das beaufsichtigte Unternehmen festgelegt werden. Damit das neue System geordnet anlaufen kann, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die unter das neue Emissionshandelssystem fallenden beaufsichtigten Unternehmen ab der Inbetriebnahme des Systems im Jahr 2025 über eine gültige Genehmigung verfügen.