Erwägungsgrund 90 32023L0959
Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um dem potenziellen Risiko übermäßig steigender Preise zu begegnen, die, wenn sie zu Beginn des neuen Emissionshandelssystems besonders hoch sind, die Bereitschaft von Haushalten und Einzelpersonen, in die Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen zu investieren, untergraben könnten. Diese Maßnahmen sollten die Schutzvorkehrungen der ab 2019 angewendeten Marktstabilitätsreserve ergänzen. Während der Markt weiterhin den CO2-Preis bestimmen wird, werden Schutzmaßnahmen durch einen regelbasierten automatischen Mechanismus ausgelöst, wonach Zertifikate nur dann aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben werden, wenn eine oder mehrere konkrete auslösende Bedingungen im Hinblick auf den Anstieg des durchschnittlichen Zertifikatspreises erfüllt sind. Dieser zusätzliche Mechanismus sollte auch in hohem Maße reaktiv sein, um gegen übermäßige Volatilität vorzugehen, die auf andere Faktoren als veränderte grundlegende Marktbedingungen zurückzuführen ist. Die Maßnahmen sollten an die unterschiedlichen Niveaus übermäßiger Preiserhöhungen angepasst werden, denen entsprechend sich der Grad der Intervention unterscheiden wird. Die auslösenden Bedingungen sollten von der Kommission genau überwacht werden, und die Kommission sollte die Maßnahmen unverzüglich annehmen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Dies sollte unbeschadet etwaiger flankierender Maßnahmen gelten, die die Mitgliedstaaten zur Bewältigung nachteiliger sozialer Auswirkungen ergreifen könnten.