Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Innovationsfonds sollte innovative Techniken, Prozesse und Technologien, einschließlich des Ausbaus solcher Techniken, Prozesse und Technologien, im Hinblick auf ihre breite Einführung in der gesamten Union unterstützen. Bahnbrechende Innovationen sollten bei der Auswahl von Projekten, die durch Finanzhilfen unterstützt werden, Vorrang haben.
Erwägungsgrund 53 32023L0959Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen