Erwägungsgrund 19 32023L0959
Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/410 soll die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die im Rahmen der IMO erzielten Fortschritte im Hinblick auf ein ehrgeiziges Emissionsreduktionsziel und über Begleitmaßnahmen vorlegen, um zu gewährleisten, dass der Seeverkehr gebührend zu den zur Erreichung der Ziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris erforderlichen Anstrengungen beiträgt. Die Bemühungen der IMO um die Begrenzung der globalen Emissionen aus der internationalen Seeschifffahrt sind bereits im Gange und sollten gefördert werden, einschließlich der raschen Umsetzung der 2018 angenommenen ersten Strategie der IMO zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen, in der auch auf mögliche marktbasierte Mechanismen verwiesen wird, um Anreize für die Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Seeverkehr zu bieten. In jüngster Zeit wurden zwar Fortschritte im Rahmen der IMO erzielt, doch dies reicht bislang nicht aus, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Da die Schifffahrt internationaler Art ist, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten und die Union im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit Drittstaaten zusammenarbeiten, um die diplomatischen Bemühungen zur Verstärkung globaler Maßnahmen auszuweiten und Fortschritte bei der Entwicklung eines globalen marktbasierten Mechanismus auf Ebene der IMO zu erzielen.