Erwägungsgrund 22 32023L0959
Das EU-EHS sollte erheblich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus maritimen Tätigkeiten und zur Erhöhung der Effizienz im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten beitragen. Die Verwendung der Einnahmen aus dem EU-EHS gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG sollte unter anderem die Förderung eines klimafreundlichen Verkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs in allen Sektoren umfassen.