Erwägungsgrund 101 32021R0696
Die Kapazitäten und Dienste von GOVSATCOM sollten von Akteuren der Union und der Mitgliedstaaten für kritische Missionen und Operationen im Interesse der Sicherheit und der Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Deshalb muss in Bezug auf alle Bestandteile von GOVSATCOM, etwa Weltraum- und Bodentechnologie auf Komponenten-, Teilsystem- und Systemebene, Fertigungsbranchen, Eigentümer und Betreiber von Raumfahrtsystemen sowie die Standorte von Komponenten der Bodensysteme, ein geeignetes Maß an Unabhängigkeit von Dritten (Drittländern und Einrichtungen aus Drittländern) gegeben sein.