Erwägungsgrund 2 32021R0696
Die Möglichkeiten, die die Raumfahrt im Hinblick auf die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bietet, sollten insbesondere gemäß der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom Juni 2016 genutzt werden, wobei der zivile Charakter des Weltraumprogramms der Union (im Folgenden „Programm“) beibehalten werden sollte und die etwaigen Bestimmungen über Neutralität oder Blockfreiheit im Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten geachtet werden sollten. Die Entwicklung der Weltraumwirtschaft ist seit jeher mit dem Bereich der Sicherheit verknüpft. In vielen Fällen haben die Ausrüstung, Komponenten und Instrumente, die in der Weltraumwirtschaft zum Einsatz kommen, sowie Weltraumdaten und -dienste einen doppelten Verwendungszweck. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union ist jedoch im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Einklang mit Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt.