Erwägungsgrund 118 32021R0696
Unbeschadet der Befugnisse der Kommission sollten der Verwaltungsrat, das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung und der Exekutivdirektor ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen und im öffentlichen Interesse handeln.
Unbeschadet der Befugnisse der Kommission sollten der Verwaltungsrat, das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung und der Exekutivdirektor ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen und im öffentlichen Interesse handeln.